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Berlin-Brandenburg

OriginalQuelltext

Die herausragende Stellung der Stadt Berlin innerhalb der Provinz Brandenburg verstärkte sich noch mit der Bildung Groß-Berlins im Jahre 1920.

Die Eigenständigkeit Berlins, in diesen Grenzen von Groß-Berlin, als Land war ein Ergebnis der Potsdamer Konferenz von 1945, bei der die Unterteilung Deutschlands sowie Berlins in Alliierte Besatzungszonen beschlossen wurde.

Damit war die Teilung Deutschlands besiegelt und das dadurch entstandene West-Berlin, insbesondere nach dem Mauerbau 1961, von seinem brandenburgischen Umland abgetrennt.

Während West-Berlin trotz alliierter Vorbehalte de facto zwischen 1949 und 1990 den Rang eines westdeutschen Landes einnahm, kam Ost-Berlin in diesem Zeitraum als Hauptstadt der DDR der Rang eines Bezirkes in deren zentralistischem Verwaltungsaufbau zu.

Am 5. Mai 1996 fanden zeitgleich in Berlin und Brandenburg die Volksabstimmungen über die Länderfusion statt.

Ein historisch naheliegender Name für das gemeinsame Land wäre Brandenburg oder Mark Brandenburg gewesen, da sich Berlin als gewöhnliche brandenburgische Stadt entwickelte und die Trennung nur einen historisch kurzen Zeitraum umfasst.

Aufgrund dieses Gesetzes kam es im Oktober 2005 zur Gründung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.

Zum 1. Januar 2007 folgten das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin.

Bis zu dem Januar 2012 wurden insgesamt 27 Staatsverträge und mehr als 79 Verwaltungsvereinbarungen zwischen beiden Ländern getroffen.

Neben dem öffentlichen Sektor wird der Name Berlin-Brandenburg auch in der Privatwirtschaft genutzt.

RewriteUmgeschriebener Text

Mit der Schaffung Groß-Berlins im Kalenderjahr verstärkte sich die besondere Position der Stadt Berlin innerhalb der Provinz Brandenburg weiterhin 1920.

Ein Resultat der Potsdamer Konferenz von 1945 war die Selbstständigkeit Berlins, in diesen Begrenzungen von Groß-Berlin, als Staat, bei der die Einteilung Deutschlands als auch Berlins in Alliierte Besatzungszonen verabschiedet wurde.

Die Trennung Deutschlands war damit zementiert und das West-Berlin, das dadurch entstanden ist,, besonders nach dem Mauerbau 1961, von seinem Randgebiet, das brandenburgisch ist, abgeteilt.

Die Stellung eines Distrikts in deren zentralistischem Organisationsaufbau Ost-Berlin kam in diesem Zeitabschnitt als Metropole der DDR zu, während West-Berlin trotz freundlicher Rekurse de facto zwischen 1949 und 1990 die Stellung eines Staats, der westdeutsch ist, einnahm.

Die Volksentscheide über die Länderfusion fanden am 5. Mai 1996 gleichzeitig in Berlin und Brandenburg statt.

Ein klassisch naheliegender Personenname für den vereinigten Staat wäre Brandenburg oder Mark Brandenburg gewesen, da sich Berlin als übliche brandenburgische Großstadt entwickelte und die Teilung lediglich einen geschichtlich knappen Zeitabschnitt umfasst.

Es kam aufgrund jener Verordnung im Oktober 2005 zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Standort in Cottbus und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitzplatz in Berlin folgten zum 1. Januar 2007.

Gesamt 27 Staatsverträge und mehr als 79 Verwaltungsorganvereinbarungen zwischen beiden Bundesländern wurden bis zu dem Januar 2012 ergriffen.

Die Bezeichnung Berlin-Brandenburg wird neben dem kommunalen Bereich zudem in der Privatimprivatwirtschaft benutzt.