Georg Kuhn (Jurist)
Er wurde evangelisch getauft.
Georg besuchte das Realgymnasium, das er im Frühjahr 1925 mit dem Abitur abschloss.
Zwischen 1933 und seiner Einberufung in die Wehrmacht 1944 war Georg Kuhn als Anwalt tätig.
Nebenher unterhielt er bis 1941 und juristisches Repetitorium.
Nach Kriegsende kam er mit seiner Familie in Olbersdorf in Oberschlesien unter.
Die Familie wurde jedoch vertrieben und verlor alle Habe.
Er ging mit Frau und Kindern nach Oldenburg in Niedersachsen.
Seine Mitgliedschaften in den nationalsozialistischen Vereinigungen Deutsche Arbeitsfront, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, Reichskolonialbund und Reichsluftschutzbund wurden im nicht negativ angerechnet.
Nach der Schließung des Obersten Gerichtshofs war seine weitere Karriere zunächst Ungewiss.
Am 25. Juni 1951 wurde Georg Kuhn jedoch zu dem Bundesrichter am Bundesgerichtshof ernannt.
Protestantisch geheißen wurde er.
Das Realgymnasium besuchte Georg. Das Realgymnasium abschloss er im Frühlingszeit 1925 mit der Reifeprüfung.
Georg Kuhn war zwischen 1933 und seiner Einziehung in die Wehrmacht 1944 als Rechtsanwalt beschäftigt.
Er unterhielt nebenbei bis 1941 und juridisches Repetitorium.
Er kam nach Kriegsende mit seiner Sippe in Olbersdorf in Oberschlesien unter.
Allerdings abgesetzt wurde die Kernfamilie und die Kernfamilie verlor alle Habschaft.
Nach Oldenburg in Niedersachsen ging er mit Ehefrau und Wichten.
Im nicht ungünstig aufgerechnet wurden seine Mitgliedschaften in den Organisationen, die nationalsozialistisch sind, Deutsche Arbeitsfront, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, Reichskolonialbund und Reichsluftschutzbund.
Seine anschließende Laufbahn war nach der Stilllegung des Obersten Gerichtshofs zuerst Ungewiss.
Georg Kuhn wurde am 25. Juni 1951 allerdings zu dem Bundesrichter am Bundesgerichtshof bestellt.