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Ludwig Friedrich Wilhelm Duncker

OriginalQuelltext

Ludwig Friedrich Wilhelm Duncker war ein deutscher Jurist und Professor.

Ludwig Friedrich Wilhelm Duncker war der Sohn von Paul Heinrich Ludwig Duncker, der als Professor in Rinteln und später als praktischer Arzt tätig war.

Er besuchte das Gymnasium in Rinteln und begann zu Ostern 1824 sein Rechtsstudium in Marburg aufzunehmen, dieses setzte er später in Göttingen fort, dort hörte er in Vorlesungen bei Karl Friedrich Eichhorn.

Nachdem er in Göttingen promovierte und habilitierte, wurde er am 6. September 1828 zu dem Dr. jur. ernannt.

1829 zog sich Karl Friedrich Eichhorn zurück und Ludwig Friedrich Wilhelm Duncker wurde Privatdozent und hielt Vorlesungen zu dem deutschen Privatrecht.

Als Wilhelm Eduard Albrecht der Nachfolger Eichhorns wurde, bat Ludwig Friedrich Wilhelm Duncker um die Versetzung auf den vakant gewordenen Dienstposten des Aktuarius der Universität.

1833 ging er als Syndikus, Sekretär und Aktuar der juristischen Fakultät der Universität nach Marburg und Ostern 1834 erhielt er die Erlaubnis Vorlesungen abzuhalten und trug zu dem deutschen Privatrecht, Kirchenrecht und Zivilprozess vor.

Hier trug er deutsches Recht und Lehnsrecht vor, dieses trug er auf Wunsch der nassauischen Regierung mit besonderer Rücksicht auf das nassauische Recht vor.

Seine letzte Abhandlung Kann eine Reallast im heutigen Rechte durch Vertrag neu begründet werden? erschien in der Zeitschrift für deutsches Recht XI.3. kurz nach seinem Tod.

Geht der vom Erblasser ausgeübte Besitz durch die Erbschaftsantretung auf den Erben über?

RewriteUmgeschriebener Text

Ein Hochschulprofessor und Volljurist, der deutsch ist, war Ludwig Friedrich Wilhelm Duncker.

Der Sohn von Paul Heinrich Ludwig Duncker war Ludwig Friedrich Wilhelm Duncker. Der Duncker war als Hochschulprofessor in Rinteln und später als handlicher Mediziner beschäftigt.

Er besuchte die Oberschule in Rinteln und begann zu Ostern 1824 sein Rechtsordnungsstudium in Marburg aufzunehmen, dieses setzte er später in Göttingen fort, ebenda hörte er in Lehrveranstaltungen bei Karl Friedrich Eichhorn.

Nachdem er in Göttingen promovierte und habilitierte, wurde er am 6. September 1828 zu dem Dr. jur. berufen.

1829 zog sich Karl Friedrich Eichhorn zurück und Ludwig Friedrich Wilhelm Duncker wurde Eigenprivatdozent und hielt Vorträge zu dem deutschen Zivilrecht.

Ludwig Friedrich Wilhelm Duncker bat um den Vorrücken auf den Dienstposten, der unbesetzt geworden ist, des Aktuarius der Universität, als Wilhelm Eduard Albrecht der Rechtsnachfolger Eichhorns wurde.

1833 ging er als Justiziar, Schreiber und Protokollant der formalen Abteilung der Universität nach Marburg und Ostern 1834 erhielt er die Genehmigung Vorträge abzuhalten und trug zu dem deutschen Zivilrecht, Kirchenrecht und Zivilverfahren vor.

Er trug diesbezüglich deutsches Lehnsanrecht und Anrecht vor. Er trug dieses auf Aufforderung der Verwaltung, die nassauisch ist, mit spezieller Rücksichtnahme auf das Anrecht, das nassauisch ist, vor.

Eine Realbürde durch Vereinbarung frisch belegt werden Kann seine letzte Schrift im gegenwärtigem Anrecht. In der Zeitschrift für deutsches Recht erschien ? XI.3. knapp nach seinem Todesfall.

Das Besitztum, das vom Erblasser ausgeübt ist, geht durch die Erbschaftsantretung auf den Erbteil über ?