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Authentic German text — Geeignet für Inspiration, Detektion und Horizonterweiterung

Manuela Happe

OriginalQuelltext

Manuela Happe ist eine ehemalige Terroristin der Rote Armee Fraktion.

Im März 1986 wurde sie vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und 1995 entlassen.

Sie wurde am 22. Juni 1984 in Deizisau festgenommen und zwei Jahre später zu 15 Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes an Polizisten verurteilt.

Unmittelbar vor ihrer Verhaftung war Happe dabei beobachtet worden, wie sie sich in einem Obstgarten in Deizisau versteckte.

Als eine Polizeistreife sie kontrollieren wollte, eröffnete sie auf diese das Feuer, wurde aber überwältigt und verhaftet.

Es wurde vermutet, dass sie auf den in Deizisau wohnenden Klaus Knospe, damals Richter am Oberlandesgericht Stuttgart im Prozess gegen die RAF-Mitglieder Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt, einen Mordanschlag verüben wollte.

Seit Juni 1984 war Manuela Happe im Hochsicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt Stuttgart untergebracht, gemeinsam mit Eva Haule und Andrea Sievering.

Happe und Haule wurden 1989 in Gefängnisse in anderen Bundesländern verlegt.

Angeblich wurden im März 1990 bei einer Zellenverlegung bei Manuela Happe unter der Schmutzwäsche 50 bis 60 dicht beschriebene, zusammengerollte Zettel als erste Hinweise auf ein illegales Informationssystem der inhaftierten RAF-Mitglieder gefunden.

Um die sofortige Freilassung der seit 22 Jahren inhaftierten Irmgard Möller zu erzwingen, trat Manuela Happe vom 27. Juli bis zu dem 3. August 1994 gemeinsam mit Eva Haule, Rolf Heißler, Sieglinde Hofmann, Christian Klar, Hanna Krabbe, Christine Kuby, Brigitte Mohnhaupt, Helmut Pohl, Adelheid Schulz, Rolf Clemens Wagner und Birgit Hogefeld und Irmgard Möller selbst in einen Hungerstreik.

RewriteUmgeschriebener Text

Eine einstige Extremistin der Fraktion, die Rote Armee ist, ist Manuela Happe.

Sie wurde im März 1986 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen versuchten Totschlags und Mitgliedschaft in einer extremistischen Gruppe zu 15 Altersjahren Freiheitsentzug verhängt und 1995 freigesetzt.

Am 22. Juni 1984 in Deizisau aufgegriffen und zwei Lebensjahre später zu 15 Altersjahren Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer radikalen Organisation und versuchter Tötung an Bullen bestraft wurde sie.

Wie sie sich in einer Obstwiese in Deizisau versteckte, war Happe direkt vor ihrer Festnahme dabei gesehen worden.

Als eine Polizeistreife sie überprüfen wollte, eröffnete sie auf diese das Schadenfeuer, wurde aber entwaffnet und festgenommen.

Dass sie auf den in Deizisau wohnenden Klaus Knospe, seinerzeit Gericht am Oberlandesgericht Stuttgart im Verfahren gegen die RAF-Mitglieder Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt, ein Attentat verrichten wollte, wurde es angenommen.

Manuela Happe war seit Juni 1984 im Hochsicherheitsflügel der Justizvollzugsanstalt Stuttgart beherbergt, vereint mit Eva Haule und Andrea Sievering.

1989 in Gefängniszellen in anderen Ländern versetzt wurden Happe und Haule.

50 bis 60 eng beschriebene, zusammengerollte Blätter wurden vorgeblich im März 1990 bei einer Raumverlegung bei Manuela Happe unter der Schmutzwäsche als erste Anzeichen auf ein ungesetzliches Informationsstandsystem der RAF-Mitglieder, die inhaftiert sind, aufgefunden.

Manuela Happe trat um die unverzügliche Entlassung der seit 22 Kalenderjahren inhaftierten Irmgard Möller zu erwirken vom 27. Juli maximal bis zu dem August, der 3. ist, 1994 vereint mit Eva Haule, Rolf Heißler, Sieglinde Hofmann, Christian Klar, Hanna Krabbe, Christine Kuby, Brigitte Mohnhaupt, Helmut Pohl, Adelheid Schulz, Rolf Clemens Wagner und Birgit Hogefeld und Irmgard Möller persönlich in einen Hungerstreik.