Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten 1930
Im Bundesstaat Maine fanden die Wahlen bereits am 8. September statt.
Die Wahl war Teil der allgemeinen Wahlen zu dem 72. Kongress der Vereinigten Staaten in jenem Jahr, bei denen auch ein Drittel der US-Senatoren gewählt wurde.
Die Zahl der zu wählenden Abgeordneten war 435.
Die Sitzverteilung basierte auf der Volkszählung von 1910.
Der Grund für den Demokratischen Wahlsieg ist vor allem in der seit Oktober 1929 ausgebrochenen Weltwirtschaftskrise zu sehen, deren Folgen sich bereits spürbar auf die amerikanische Wirtschaft auswirkten.
Vor allem in den Südstaaten war das Wahlrecht durch Gesetze eingeschränkt, die das Wahlrecht an ein bestimmtes Steueraufkommen knüpften.
Dadurch wurden ärmere Weiße, vor allem aber viele Afro-Amerikaner vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Diese Einschränkungen galten bis zur Verabschiedung des 24. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten im Jahr 1964.
Veränderungen im Verlauf der Legislaturperiode, die nicht die Wahlen an sich betreffen, sind bei diesen Zahlen nicht berücksichtigt, werden aber im Artikel über den 72. Kongress im Abschnitt über die Mitglieder des Repräsentantenhauses bei den entsprechenden Namen der Abgeordneten vermerkt.
Das Gleiche gilt für Wahlen in Staaten, die erst nach dem Beginn der Legislaturperiode der Union beitraten.
Die Wahlgänge fanden im Teilstaat Maine schon am 8. September statt.
Bestandteil der politischen Wahlgänge zu dem Kongress, der 72. ist, der Vereinigten Staaten in jenem Jahr war die Abstimmung, bei denen außerdem ein Drittel der US-Senatoren ausgewählt wurde.
435. war die Anzahl der Abgeordneten, die zu wählend sind.
Auf dem Zensus von basierte die Platzverteilung 1910.
Vor allem in der seit Oktober 1929 ausgebrochenen Depression zu erkennen ist der Hintergrund für den Demokratischen Wahlgewinn. deren Auswirkungen auswirkten sich schon bemerkbar auf die Volkswirtschaft, die amerikanisch ist.
Die Wahlberechtigung war vor allem in den Dixieländern durch Vorschriften beschränkt. Die Vorschriften knüpften das Stimmrecht an eine feine Steuereinnahme.
Ärmere Weiße, vor allem aber viele Afro-Amerikaner wurden dadurch vom Wahlberechtigung ausgenommen.
Bis zur Absetzung des Zusatzartikel, der 24. ist, zur Verfassung der Vereinigten Staaten im Jahr galten diese Beschränkungen 1964.
Änderungen im Lauf der Wahlperiode, die nicht die Wahlgänge an sich betreffen, sind bei diesen Werten nicht einbezogen, werden aber im Absatz über den 72. Kongress im Kapitel über die Teilnehmer des Abgeordnetenhauses bei den angezeigten Personennamen der Abgeordneten notiert.
Für Wahlgänge in Staaten gilt die Gonleiche. Die Staaten beitraten lediglich nach dem Anfang der Wahlperiode der Union.