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Amtsgericht Marl

OriginalQuelltext

Marl ist Sitz des Amtsgerichtes Marl, das für die Städte Marl und Haltern am See im Kreis Recklinghausen zuständig ist.

In dem 246 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 128.000 Menschen.

Das dem Amtsgericht Marl übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Essen, das wiederum dem Oberlandesgericht Hamm untersteht.

Historisch gehörte das Gebiet des früheren Amtes Marl zu dem Amtsgerichtsbezirk Recklinghausen und war somit dem 1892 gegründeten Landgericht Bochum zugeordnet.

1951 erhielt Marl ein eigenes Amtsgericht, das nunmehr zu dem Landgerichtsbezirk Essen gehörte.

Das seit 1879 bestehende Amtsgericht Haltern ging auf das im Jahre 1815 in Haltern eingerichtete preußische Land- und Stadtgericht zurück und gehörte ursprünglich zu dem Bezirk des Landgerichtes Münster.

Im Zuge der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen wurde es 1974 dem Landgerichtsbezirk Essen zugeschlagen.

1979 wurde das Amtsgericht Haltern aufgelöst und sein Bezirk dem Amtsgericht Marl zugewiesen.

Gleichzeitig wurde der Neubau in Marl bezogen, in dem das für beide Städte zuständige Amtsgericht bis heute untergebracht ist.

Die komplizierte, von wechselnden gerichtlichen Zuordnungen geprägte Geschichte des Gebietes spiegelt die Lage des heutigen Amtsgerichtsbezirks Marl auf beiden Seiten der vom Lauf der Lippe gebildeten Grenze zwischen dem stärker nach Süden orientierten und zu dem Ruhrgebiet gehörenden Vest Recklinghausen und dem auf Münster hin zentrierten Münsterland wider.

RewriteUmgeschriebener Text

Sitzplatz des Amtsgerichtes Marl ist Marl. Das Marl ist für die Kreisstädte Marl und Haltern am See im Kreis Recklinghausen verantwortlich.

Ungefähr 128.000 Personen leben in dem 246 km² weiten Sprengel.

Das Landgericht Essen ist das dem Amtsgericht Marl zentrale Landgericht. Das Essen untersteht gleichzeitig dem Oberlandesgericht Hamm.

Das Teilgebiet des zeitligeren Raums Marl gehörte geschichtlich zu dem Amtsgerichtsbezirk Recklinghausen und das Teilgebiet des zeitligeren Raums Marl war damit dem 1892 gegründeten Landgericht Bochum zugeteilt.

Marl erhielt 1951 eine individuelle Erstinstanz. Die Erstinstanz gehörte jetzt zu dem Landgerichtsbezirk Essen.

Auf das im Lebensjahr 1815 in Haltern eingerichtete preußische Stadtgericht und Landgericht ging das seit 1879 bestehende Amtsgericht Haltern zurück und das seit 1879 bestehende Amtsgericht Haltern gehörte unmittelbar zu dem Distrikt des Landgerichtes Münster.

Es wurde im Haltung der Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen 1974 dem Landgerichtsbezirk Essen zugeschmissen.

Das Amtsgericht Haltern wurde 1979 aufgehoben und sein Kreis dem Amtsgericht Marl zugewiesen.

Der Frischneubau in Marl wurde parallel eingezogen, in dem die für beide Großstädte verantwortliche Erstinstanz bis jetzt beherbergt ist.

Die Position des jetzigen Amtsgerichtsbezirks Marl auf beiden Seitenflächen der vom Verlauf der Lippe geformten Grenzziehung zwischen dem besser nach Südteil versierten Vest und zu dem Ruhrgebiet gehörenden Vest Recklinghausen und dem auf Münster nach zentrierten Münsterland spiegelt die komplexe, von wechselnden gerichtlichen Zuteilungen geprägte Vergangenheit des Bereichs wider.