human[...]writing

Authentic German text — Geeignet für Inspiration, Detektion und Horizonterweiterung

Carl Finck von Finckenstein (Politiker, 1794)

OriginalQuelltext

Carl Ludwig Wilhelm Bonaventura Graf Finck von Finckenstein war deutscher Gutsbesitzer und Politiker.

Er heiratete am 3. April 1819 Wilhelmine von Tippelskirch a.d. H. Wilknit, die Tochter des preußischen Hauptmanns und Hospitaldirektors Friedrich von Tippelskirch auf Pellen und Wilknitten.

Konrad Finck von Finckenstein ist ein Enkel, Hans Finck von Finckenstein ein Neffe.

Finck von Finckenstein trat 1813 in das 2. Westpreußische Dragonerregiment ein und wurde im gleichen Jahr zu dem Fähnrich und zu dem Leutnant befördert.

Danach war er Herr auf Jäskendorf.

Nach dem Tod seines kinderlosen Bruders Conrad 1851 wurde er auch Erbe von Finckenstein-Schönberg.

1833 wurde er Generallandschaftsrat und 1846 Obermarschall des Königreichs Preußen, später Landhofmeister im Königreich Preußen.

Er war Mitglied der Provinziallandtags der Provinz Preußen und dort stellvertretender Landtagsmarschall.

1850 gehörte er dem Staatenhaus des Erfurter Unionsparlaments an.

Vom 12. Oktober 1854 bis zu dem 19. Januar 1865 war er, als Inhaber eines der vier großen Landesämter im Königreich Preußen, Mitglied im Preußischen Herrenhaus.

RewriteUmgeschriebener Text

Deutscher Berufspolitiker und Gutsherr war Graf Finck von Finckenstein.

Wilhelmine von Tippelskirch a.d H. Wilknit, das Töchterchen des Hospitalleiters und Oberhaupts, das preußisch ist, Friedrich von Tippelskirch heiratete er am 3. April 1819 auf Wilknitten und Schale.

Hans Finck von Finckenstein ist Konrad Finck von Finckenstein ein Enkelsohn ein Geschwisterkind.

In das 2. Westpreußische Dragonerregiment trat Finck von Finckenstein 1813 ein und Finck von Finckenstein wurde im identischem Jahr zu dem Fähnrich und zu der Marine begünstigt.

Er war danach Inhaber auf Jäskendorf.

Er wurde nach dem Ableben seines einsamen Geschwisterteils Conrad 1851 außerdem Erbteil von Finckenstein-Schönberg.

Er wurde 1833 Generallandschaftsrat und 1846 Obermarschall des Königreichs Preußen, später Landmassehofmeister im Königreich Preußen.

Teilnehmer der Distriktlandtages der Provinz Preußen und ebenda stellvertretender Landmarschall war er.

Er gehörte 1850 dem Staatenhaus des Erfurter Unionsparlaments an.

Er war vom 12. Oktober 1854 maximal bis zu dem Januar, der 19. ist, 1865 als Träger eines der vier bedeutenden Landesämter im Königreich Preußen, Teilnehmer im Preußischen Herrenhaus.