Daniel Schwerd
Er war von 2012 bis 2017 Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen.
Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2012 am 13. Mai 2012 wurde Schwerd auf Platz 10 der Landesliste der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen in den Landtag von Nordrhein-Westfalen der 16. Legislaturperiode gewählt.
Schwerd lehnte die Forderung nach einer neuen gesetzlichen Grundlage für die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung mit der Begründung ab, dass für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 2. März 2010, in dem es eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegeben hatte, kein Anstieg der Aufklärungsquote von Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, nachgewiesen werden konnte.
Schwerd bezeichnete die Vorratsdatenspeicherung als gefährlich für unsere Freiheit und unsere Demokratie.
Spezialdienste dürften keine Ausrede sein, auf den dringend notwendigen Netzausbau zu verzichten, so Schwerd. Ausgliederung eines Teils von Internetdiensten sei immer eine Verletzung der Netzneutralität.
Die Anforderung an Betreiber der Netzwerke, alle Nutzer namentlich zu kennen, sei nicht realisierbar.
Jede Erfindung, jedes Werk bediene sich gewisser Ideen, Teile und Konzepte von Erfindungen und Werken zuvor, da sei es nötig, dass ein Künstler in einen künstlerischen Dialog mit vorhandenen Werken treten könne.
Fallzahlen linker Kriminalität würden hochgejazzt, alltäglicher Rechtsterrorismus verharmlost.
Darüber hinaus benötige es ein sanktionsfreies Existenz- und Teilhabeminimum: Das Bedingungslose Grundeinkommen sichert die materielle Existenz und ermöglicht Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen, formulierte Schwerd.
Hingegen würden zahlreiche schädliche Nebenwirkungen auftreten: Die Social-Media-Betreiber würden aufgrund der drohenden Bußgelder im Zweifel lieber einmal mehr als einmal zu wenig löschen.
Vertreter im Landtag von Nordrhein-Westfalen war er von 2012 bis 2017.
Schwerd wurde bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2012 am 13. Mai 2012 auf Rang 10 der Grundliste der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen in den Landtag von Nordrhein-Westfalen der Wahlperiode, die 16. ist, ausgewählt.
Schwerd lehnte der Wunsch nach einer erneuten verfassungsmäßigen Basis für die Neueinführung einer Mindestdatenspeicherung mit dem Argument ab, dass für den Zeitabschnitt vom 1. Januar 2008 bis 2. März 2010, in dem es eine Mindestdatenspeicherung in Deutschland bestanden hatte, keine Zunahme der Aufklärungsrate von Verbrechen, die mit dem Schrittmittel Internet ausgeführt wurden, belegt werden konnte.
Als bedrohlich für unser Freisein und unsere Volksherrschaft bezeichnete schwerd die Mindestdatenspeicherung.
Keine Rechtfertigung sein, auf den zwingend nötigen Internetausbau abzusehen dürften Spezialfunktionen. Ein Verstoß der Suchneutralität sei Auslagerung eines Anteils von Onlinediensten stets.
Machbar sei die Forderung an Betriebsgesellschaften der Netze, alle Benutzer ausdrücklich zu wissen nicht.
Jede Entwicklung, jedes Machwerk bediene sich bestimmter Gedanken, Anteile und Ansätze von Entwicklungen und Arbeiten vorher, dort sei es notwendig, dass ein Kunstschaffender in ein kreatives Dialogfeld mit verfügbaren Arbeiten eintreten könne.
Hochgejazzt, verbreiteter Rechtsterrorismus beschönigt würden Fallanzahlen verkehrter Straftat.
Des Weiteren benötige es einen sanktionsfreien Notbedarf und Teilhabeminimum : Das Bedingungslose Mindesteinkommen sichert das monetäre Leben und ermöglicht Anteilnahme in allen sozialen Gebieten, formulierte Schwerd.
Wohingegen würden unzählige negative Begleiterscheinungen vorkommen : Die Social-Media-Betreiber würden aufgrund der bevorstehenden Geldstrafen im Vorbehalt besser einmal mehr als einmal zu gering entfernen.