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Gerda Krüger

OriginalQuelltext

Gerda Krüger war die Tochter des Oberpostsekretärs Adolf Krüger.

Sie hatte eine eher unstete Schulausbildung und besuchte Schulen in Braunschweig, Hildesheim, Wernigerode und Celle, bis sie schließlich nach privater Vorbereitung 1919 am Städtischen Realgymnasium Hannover ihr Abitur ablegte.

In Münster erfolgte 1923 die Promotion zu dem Dr. phil. mit der Dissertation Der münsterische Archidiakonat Friesland in seinem Ursprung und seiner rechtsgeschichtlichen Entwicklung bis zu dem Ausgang des Mittelalters.

1934 bestand sie die erste juristische Staatsprüfung.

So sorgte Kahrstedt im Rahmen der Prüfung dafür, dass Krüger sie in keinem Fall bestehen konnte.

Hätte sie bestanden, wäre ihr als Frau die Venia legendi auf alle Fälle versagt geblieben.

Somit zog sie den Habilitationsantrag auf Druck zurück.

So erhielt sie 1946 zwar den Titel Dr. phil. habil., die Lehrerlaubnis wurde ihr weiterhin vorenthalten.

1948 erhielt sie die Zulassung als Rechtsanwältin in München.

1952 stellte Krüger einen Antrag auf Wiedergutmachung.

RewriteUmgeschriebener Text

Das Kind des Oberpostprotokollanten Adolf Krüger war Gerda Krüger.

Eine mehr unbeständige Schulbildung hatte sie und sie besuchte Schulhäuser in Braunschweig, Hildesheim, Wernigerode und Celle, bis sie letztlich nach persönlicher Organisation 1919 am Städtischen Realgymnasium Hannover ihre Abiturprüfung ablegte.

Die Versetzung zu dem Dr. phil. mit der Doktorarbeit Der Archidiakonat, der münsterisch ist, Friesland in seinem Beginn und seiner Gestaltung, die rechtsgeschichtlich ist, maximal bis zu dem Ende des Mittelalters erfolgte in Münster 1923.

Sie bestand 1934 das erste rechtliche Staatsexamen.

Dass Krüger sie in keiner Falle absolvieren konnte, sorgte so Kahrstedt im Zusammenhang der Probe dafür.

Sie hätte abgelegt, die Venia legendi wäre ihr als Frauensperson auf alle Dinge verwehrt erhalten.

Sie zog dadurch den Habilitationsantrag auf Pressung zurück.

Sie erhielt so 1946 freilich den Werktitel Dr. phil. habil. Ihr fortan entzogen wurde die Lehrberechtigung.

Sie erhielt 1948 die Genehmigung als Juristin in München.

Krüger stellte 1952 eine Anfrage auf Entschädigung.