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Julius Koch (Polizeipräsident)

OriginalQuelltext

Julius Koch besuchte von 1887 bis 1891 die Volksschule in Bad Brückenau, von 1891 bis 1900 das Riemenschneider-Gymnasium und studierte von 1900 bis 1904 Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

1907 absolvierte er die juristische Assessorprüfung und wurde als Rechtspraktikant und Akzessist bei der Regierung von Unterfranken beschäftigt.

Am 1. Mai 1921 zu dem Regierungsrat bei der Regierung von Unterfranken ernannt.

Am 1. August 1922 wurde er zu dem Regierungsrat erster Klasse bei der Polizeidirektion München ernannt.

Koch war Mitglied der Bayerischen Volkspartei.

Am 13. April 1931 verbot das Kabinett Held II die Sturmabteilung in Bayern, am 3. Juli 1931 führte die Stadtpolizei München, zur Durchsetzung des Verbots der SA eine Durchsuchung des Braunen Hauses durch.

Koch wurde am 10. März 1933 durch den am 9. März 1933 aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten zu dem Schutz von Volk und Staat zu dem Reichskommissar ernannten Franz Ritter von Epp aus dem Amt des Münchner Polizeipräsidenten entfernt, am 17. März 1933 beurlaubt, am 25. Januar 1934 in den Wartestand versetzt und zu dem 1. Februar 1934 nach § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem Staatsdienst mit der Bemerkung entlassen, er hätte als Polizeipräsident in München die nationale Bewegung in maßloser Weise bekämpft.

Am 11. September 1945 wurde er von Fritz Schäffer mit Wirkung zu dem 1. Mai 1945 wieder in den bayerischen Staatsdienst berufen.

Am 24. Oktober 1945 wurde er zu dem Ministerialdirektor im bayrischen Innenministerium ernannt.

Am 1. Dezember 1946 wurde er zu dem Generalstaatsanwalt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof berufen.

RewriteUmgeschriebener Text

Die Grundschule in Bad Brückenau besuchte Julius Koch von 1887 bis 1891 von 1891 bis 1900 das Riemenschneider-Gymnasium und Julius Koch studierte von 1900 bis 1904 Juristik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Er absolvierte 1907 die rechtliche Assessornachprüfung und er wurde als Akzessist und Rechtsordnungspraktikant bei der Verwaltung von Unterfranken angestellt.

Am 1. Mai 1921 zu dem Regierungsrat bei der Verwaltung von Unterfranken bestellt.

Er wurde am 1. August 1922 zu dem Regierungsrat allererster Ordnung bei der Polizeidirektion München bestimmt.

Teilnehmer der Bayerischen Volkspartei war Koch.

Das Kabinett Held II verbot am 13. April 1931 die Sturmabteilung in Bayern. Die Stadtpolizei München führte am 3. Juli 1931 zur Verwirklichung des Ausschlusses der SA eine Haussuchung des Braunen Hauses durch.

Am 10. März 1933 durch den am 9. März 1933 aufgrund der Verfügung des Reichsstaatspräsidenten zu der Verteidigung von Reich und Bürger zu dem Reichskommissar ernannten Franz Ritter von Epp aus dem Posten des Münchner Polizeipräsidenten abgezogen, am 17. März 1933 freigestellt, am 25. Januar 1934 in die Wartestellung gegeben und wurde Koch zu dem Februar, der 1. ist, 1934 nach § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem Staatsdienst mit der Anmerkung abgesetzt. Als Polizeipräsident in München die Vereinigung, die national ist, in sinnloser Linie bekriegt hätte er.

Er wurde am 11. September 1945 von Fritz Schäffer mit Geltung zu dem Mai, der 1. ist, 1945 erneut in den Staatsdienst, der bayerisch ist, bestellt.

Er wurde am 24. Oktober 1945 zu dem Ministerialrektor im bayerischem Bundesinnenministerium berufen.

Er wurde am 1. Dezember 1946 zu dem Generalanklagevertreter beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestellt.