Landschaftsschutzgebiet Talraum Bruch südlich Schüren
Das Landschaftsschutzgebiet Talraum Bruch südlich Schüren mit 19 ha liegt im Stadtgebiet von Meschede und im Hochsauerlandkreis.
Es gehört zu dem Naturpark Sauerland-Rothaargebirge und zu dem Geschützten Landschaftsbestandteil Schürenbach-Quellsumpf.
Das LSG liegt südlich von Schüren.
Das LSG grenzt direkt an das Dorf.
Die L 914 verläuft durch das LSG.
Laut Landschaftsplan handelt es sich bei den Grünland-LSG um Gebiete, die neben den NSG zu den landschaftlich wertvollsten Teilen des Plangebietes gehören.
Zum einen handelt es sich um Talauen und Unterhänge von Kerbtälern, die dem Biotopverbund der Fließgewässersysteme dienen und das Standortpotenzial für, meist feuchtigkeitsgeprägte, artenreiche Grünlandgesellschaften aufweisen.
Zum anderen werden mit dieser Festsetzung einige magere Grünlandstandorte erfasst, die ebenfalls ein erhöhtes Arten- und Biotopschutzpotenzial aufweisen und als strukturreiche kleine Kulturlandschaftsausschnitte die umgebende, geringer strukturierte Landschaft bereichern.
Insbesondere Fließgewässerabschnitte fallen häufig, wie bei diesem LSG, unter dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 BNatSchG.
Im LSG gilt ein Verbot einer dauerhaften Grünlandumwandlung in andere Nutzungsarten.
Im Kernstadt von Meschede und im Hochsauerlandkreis liegt der Naturpark Talraum Bruch südländisch Schüren mit 19 Hektaren.
Zu dem Naturpark Sauerland-Rothaargebirge und zu dem Geschützten Landschaftsbestandteil Schürenbach-Quellsumpf gehört es.
Südländisch von Schüren liegt das LSG.
An die Ortschaft grenzt das LSG gerade.
Durch das LSG verläuft die L 914.
Es sich handelt laut Landschaftsplan bei den Grünland-LSG um Bereiche. Die Bereiche gehören neben den NSG zu den regional kostbarsten Bereichen des Planbereichs.
Zum einen handelt es sich um Talauen und Unterhänge von Kerbtälern, die der Biotopvernetzung der Fließgewässersysteme dienen und das Lagepotenzial für, zumeist feuchtigkeitsgeprägte, artenreiche Grünlandgemeinschaften aufweisen.
Zum anderen werden mit dieser Bestimmung einige spärliche Grünlandstände aufgenommen, die ebenso eine erhöhte Artenpotenz und Biotopschutzpotenz aufweisen und als strukturreiche klitzekleine Kulturlandschaftsabschnitte die umgebende, weniger gegliederte Natur bereichern.
Unter der rechtlichen Biotopsorge nach § 30 BNatSchG. fallen speziell Fließgewässerabschnitte oft, wie bei diesem LSG.
Eine Untersagung einer permanenten Grünlandverwandlung in andere Nutzungsweisen gilt im LSG.