Sperreinrichtung
Eine Sperreinrichtung dient bei historischen analogen Telefonanschlüssen zu dem Verhindern unerwünschter gehender Verbindungen.
Technisch führt das Abschließen des Schlüsselschalters dazu, dass die am analogen Telefon vorgenommene Rufnummernwahl unwirksam gemacht wird und damit keine gehende Verbindungen hergestellt werden können.
Kommende Verbindungen können jedoch weiterhin entgegengenommen werden.
Beide gab es als Aufputz- und Unterputzausführung:
SpE 1 für analoge a/b-Schnittstellen mit Impulswahlverfahren, eingeführt 1987
SpE 2 für analoge a/b-Schnittstellen mit Impulswahlverfahren und Mehrfrequenzwahlverfahren, eingeführt 1991
Bei der Stellung N war die Sperreinrichtung unwirksam und das Telefon konnte uneingeschränkt genutzt werden.
Bei diesen Telefonen erfolgte das Sperren nicht durch eine elektronische Schaltung, sondern durch Abschalten des Tastenwahlblocks beziehungsweise Überbrücken der Impulskontakte beim Nummernschalter.
Nach Einführung der separaten Sperreinrichtung SpE 1 wurden keine Gebührenanzeiger mit eingebauter Sperrfunktion mehr angeschafft.
Für Münzfernsprecher wurden Sperrnummernschalter entwickelt, deren grundsätzlicher Aufbau einem normalen Nummernschalter entsprach und einen zusätzlichen Sperrmechanismus hatten.
Zu dem Abhalten unliebsamer gehender Kontakte dient eine Sperreinrichtung bei antiken gebührenden Festnetztelefonanschlüssen.
Kunstgerecht führt das Beschließen des Schlüsselschalters dazu, dass die am sinngemäßem Telefonat vorgenommene Rufnummernwahl nichtig gelassen wird und damit keine gehende Anbindungen erstellt werden können.
Genommen werden können kommende Verbindungsstellen allerdings noch.
Beide gab es als Aufputzerstellung und Unterputzausfertigung :
SpE 1 für gleichartige Jahre / b-Schnittstellen mit Impulswahlverfahren, eingeleitet 1987
SpE 2 für konformes Jahr / b-Schnittstellen mit Impulswahlverfahren und Frequenzwahlverfahren, eingeleitet 1991
Die Sperreinrichtung war bei der Position N wirkungslos und unbeschränkt benutzt werden konnte der Telefonapparat.
Die Blockade erfolgte bei diesen Telefons nicht durch eine Schaltung, die elektronisch ist,, sondern durch Ausschalten des Tastenwahllagers beziehungsweise Überwinden der Antriebkontakte beim Nummerierenschalter.
Keine Tarifzeiger mit eingebauter Sperraufgabe mehr wurden nach Einleitung der geraden Sperreinrichtung SpE 1 beschafft.
Für Münzfernsprecher wurden Sperrnummerntaster konstruiert, deren grundlegende Bauweise einem gewöhnlichen Nummerierenschalter entsprach und einen ergänzenden Sperrablauf hatten.