Wilhelmstraßen-Prozess
Angeklagt waren führende Angehörige des Auswärtigen Amts und anderer Ministerien sowie weiterer nationalsozialistischer Dienststellen.
Außerdem gehörten Robert F. Maguire vom District Court in Oregon und Leon W. Powers, ein kurz vor der Pensionierung stehender Anwalt aus Denison, Iowa, der von 1934 bis 1936 Richter am Supreme Court in Iowa gewesen war, dem Gericht an.
Allen Angeklagten standen Verteidiger zur Seite, von denen fast alle schon Erfahrungen in vorangegangenen Nürnberger Prozessen gesammelt hatten.
Einer der Zeugen war beispielsweise der Diplomat und Verwaltungsjurist Otto Bräutigam, der am 6. Februar 1948 an dem Prozess gegen Ernst Freiherr von Weizsäcker teilnahm.
Edmund Veesenmayer, 20 Jahre, 1951 zu zehn Jahren Haft umgewandelt
Richard Walther Darré, sieben Jahre
Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk, zehn Jahre, 1951 entlassen
Emil Puhl, fünf Jahre, 1949 entlassen
Paul Körner, 15 Jahre, 1951 zu zehn Jahren Haft umgewandelt
Einer der drei Richter, Leon W. Powers, gab eine abweichende Meinung zu dem Urteil ab, in der er der Anklage vorhielt, ein schuldhaftes Verhalten zu konstruieren, bei dem ein Mensch eines Verbrechens für schuldig befunden werde, selbst wenn es von Personen begangen wurde, für die er keine Verantwortung trug und auf die er keinen Einfluss hatte. Für 17 der Verurteilten stellten die Verteidiger Anträge wegen Rechts- und Tatsachenirrtümern, die durch die Berichtigungsbeschlüsse vom 12. Dezember 1949 überwiegend abgelehnt, aber in den Fällen Weizsäcker, Wörmann und Steengracht zu Freisprüchen in einem Teil der Anklagepunkte und damit verbunden zu Strafminderungen führten.
Führende Angehörige des Auswärtigen Amts und anderer Behörden als auch folgender nationalsozialistischer Behörden waren angeklagt.
Robert F. Maguire vom District Court in Oregon und Leon W. Powers, ein Rechtsanwalt, der knapp vor der Ruhestandsversetzung stehend ist, aus Denison, Iowa gehörten außerdem dem Gerichtshof an. Der Rechtsanwalt, der knapp vor der ruhestandsversetzung stehend ist, war von 1934 bis 1936 Gericht am Supreme Court in Iowa gewesen.
Anwälte standen allen Angeklagten zur Perspektive, von denen nahezu alle nur Kenntnisse in vorangegangenen Nürnberger Verfahren aufgenommen hatten.
Zum Beispiel der Verwaltungsjurist und Botschafter Otto Bräutigam war einer der Zeuge. Der Bräutigam nahm am 6. Februar 1948 an dem Verfahren gegen Ernst Freiherr von Weizsäcker teil.
Edmund Veesenmayer, 20 Altersjahre, 1951 zu zehn Altersjahren Gefängnis verwandelt
Richard Walther Darré, sieben Kalenderjahre
Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk, zehn Kalenderjahre, 1951 abgetreten
Emil Puhl, fünf Altersjahre, 1949 gekündigt
Paul Körner, 15 Kalenderjahre, 1951 zu zehn Kalenderjahren Gefängnis übertragen
Einer der drei Gerichte, Leon W. Powers, gab eine verschiedene Ansicht zu der Entscheidung ab, in der er der Klage vorhielt, ein schuldhaftes Handeln zu kreieren, bei dem eine Person einer Straftat für belastet ausgesprochen werde, auch wenn es von Menschen ausgeführt wurde, für die er keine Verantwortlichkeit trug und auf die er keine Einwirkung hatte. Für 17 der Verurteilten stellten die Anwälte Forderungen wegen Justizirrtümern und Tatsachenverirrungen, die durch die Berichtigungsbeschlüsse vom 12. Dezember 1949 mehrheitlich zurückgewiesen, aber in den Sachen Weizsäcker, Wörmann und Steengracht zu Schulderlassen in einem Anteil der Anklagestücke und damit verknüpft zu Strafminderungen führten.