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Chronologische Entwicklung des humanitären Völkerrechts

OriginalQuelltext

Die folgende Zeitleiste stellt einen Überblick über die chronologische Entwicklung des humanitären Völkerrechts dar.

Enthalten sind mit Stand vom November 2015 Daten zu wichtigen Abkommen und anderen Dokumenten des humanitären Völkerrechts sowie zu deren Inkrafttreten und zur Zahl der Vertragsstaaten, ebenso wie Angaben zur Gründung von Organisationen und Institutionen, die bei der Entstehung und Durchsetzung des humanitären Völkerrechts von Bedeutung sind oder waren.

Es ist ein Teil des Kriegsvölkerrechts und vor allem durch zwischenstaatliche Abkommen festgelegt.

Das humanitäre Völkerrecht kann aufgrund seiner historischen, inhaltlichen und institutionellen Entwicklung in vier grundlegende Rechtsbereiche eingeteilt werden, die in der Zeitleiste bei den jeweiligen Abkommen durch verschiedene Symbole gekennzeichnet sind:

Die vier genannten Bereiche lassen sich unterschiedlichen historischen Ereignissen und Epochen zuordnen.

So steht die Festlegung von Grundsätzen zur Behandlung von Nichtkombattanten am Anfang der Entstehung des humanitären Völkerrechts und geht zurück auf die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz im Jahr 1863 sowie den Abschluss der ersten Genfer Konvention ein Jahr später.

Den jüngsten Bereich stellt die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen dar.

Annahme der Zusatzartikel zur ersten Genfer Konventionbetreffend die Linderung des Loses der Verwundeten im KriegeMangels Ratifizierung nie in Kraft getreten. eine VertragsparteiVon weiteren Staaten teilweise auf freiwilliger Basis respektiertRechtsbereiche:

Annahme des Manuel des lois de la guerre maritimeVorgesehen als Vorlage für nationale GesetzeRechtsbereiche:

Abschluss der Konventionüber das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken könnenIn Kraft seit dem 2. Dezember 1983. 121 VertragsparteienRechtsbereiche:

RewriteUmgeschriebener Text

Eine Übersicht über die zeitliche Fortentwicklung des humanen Völkerrechts stellt die nachfolgende Zeittafel dar.

Beinhaltet sind mit Standplatz vom November 2015 Informationen zu bedeutenden Vereinbarungen und anderen Texten des humanen Völkerrechts als auch zu deren Inkrafttreten und zur Anzahl der Vertragsländer, genauso wie Informationen zur Errichtung von Einrichtungen und Einrichtungen, die bei der Bildung und Realisation des humanen Völkerrechts von Relevanz sind oder waren.

Ein Bestandteil des Kriegsvölkerrechts und vor allem durch zwischenstaatliche Verträge vorgegeben ist es.

Das humane Völkerrecht kann aufgrund seiner geschichtlichen, inhaltlichen und institutionellen Fortentwicklung in vier wesentliche Rechtsfelder unterteilt werden, die in der Zeittafel bei den respektiven Vereinbarungen durch diverse Symbolfiguren markiert sind :

Verschiedenartigen klassischen Perioden und Vorgängen zuweisen lassen sich die vier genannten Gebiete.

Die Aufstellung von Prinzipien zur Bearbeitung von Nichtkombattanten steht so am Beginn der Entwicklung des humanen Völkerrechts und die Aufstellung von Prinzipien zur Bearbeitung von Nichtkombattanten geht zurück auf die Einrichtung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz im Jahr 1863 als auch den Schluss der allerersten Genfer Konvention ein Jahr später.

Die Verfolgungsjagd, die strafrechtlich ist, von Kriegsgräueln stellt den neuesten Teilbereich dar.

Übernahme der Zusatzartikel zur allererster Genfer Konventionbetreffend die Milderung des Fatums der Verwundeten im KriegeMangels Ratifikation niemals in Kraft getreten. eine VertragsparteiVon zusätzlichen Staaten zum Teil auf spontaner Grundlage respektiertRechtsbereiche :

Aufnahme des Manuel des lois de la guerre maritimeVorgesehen als Vorschlag für inländische GesetzeRechtsbereiche :

Fertigstellung der Konventionüber den Ausschluss oder die Begrenzung der Anwendung schroffer etablierter Schusswaffen, die übermässige Qualen verursachen oder ausnahmslos fruchten könnenIn Einfluss seit dem 2. Dezember 1983. 121 VertragsparteienRechtsbereiche :