Deutscher Unterstützungsverband Somalia
Bereits ab August 1992 hatten Bundeswehrsoldaten des II. Korps hierbei an humanitären Aktionen in Somalia mitgewirkt.
Bis zur Beendigung dieser Soforthilfe am 21. März 1993 wurden 655 Hilfsflüge unternommen und etwa 5900 Tonnen Hilfsgüter abgeworfen.
Am 12. Mai 1993 wurde ein 150 Mann starkes Vorauskommando, nach Somalia entsandt, um die Einsatzbedingungen für die Bundeswehr in Beledweyne zu erkunden.
Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung insbesondere auch damit, dass die Bundesrepublik Teil eines kollektiven Sicherheitssystems sei und sich der Einsatz seiner Streitkräfte daher nicht nur auf die Landesverteidigung beschränken könne.
Beim zweiten Kontingent, das das erste ablöste, war die Gebirgsjägerbrigade 23 mit ihrem Befehlshaber Oberst Holger Kammerhoff Leitverband.
Der Verband, dessen Nachschub sie sichern sollten, eine indische Kampfbrigade, kam jedoch dann gar nicht nach Somalia.
Ein langfristiges Konzept und eine politische Perspektive für diese humanitäre Tätigkeit war jedoch nicht vorhanden.
Im Januar 1994 kam es jedoch zu einem Zwischenfall, bei dem ein ins Lager eingedrungener Somali nach mehreren vergeblichen Warnschüssen durch einen Wachsoldaten erschossen wurde.
Auch heute noch wird diskutiert, ob die Mission ein Erfolg war oder nicht.
Je nachdem, welcher Gesichtspunkt hervorgehoben wird, muss die Mission als Erfolg oder Misserfolg gewertet werden.
Bundeswehrsoldaten des II. Korps hatten schon ab August 1992 dabei an humanen Handlungen in Somalia mitgearbeitet.
655 Hilfsskiflüge wurden bis zur Aufgabe dieser Schnellsoforthilfe am 21. März 1993 durchgeführt und rund 5900 Fässer Hilfslandgüter abgeworfen.
Ein 150 Mann großes Vorausoberkommando wurde am 12. Mai 1993 nach Somalia geschickt, um die Einsatzvorbedingungen für die Bundeswehr in Beledweyne zu erforschen.
Das Verfassungsgericht begründete sein Urteil besonders außerdem damit, dass die Bundesrepublik Teil eines vereinten Sicherheitsnetzes sei und sich die Verwendung seiner Streitkräfte daher nicht lediglich auf die Landwehr begrenzen könne.
Die Gebirgsjägerbrigade 23 war beim zwotem Truppenkontingent mit ihrem Kommandanten Obrist Holger Kammerhoff Leitverband. Das Truppenkontingent löste das erste ab.
Der Verbund, dessen Zufuhr sie sicherstellen sollten, eine indische Streitbrigade, kam allerdings schließlich gar nicht nach Somalia.
Präsent war ein strategisches Design und eine strategische Aussicht für diese karitative Betätigung allerdings nicht.
Es kam im Januar 1994 allerdings zu einem Vorfall, bei dem ein ins Lagerstätte eingedrungener Somali nach mehreren erfolglosen Warnzeichen durch eine Wachsoldatin niedergeschossen wurde.
Ob die Aufgabe ein Gelingen war oder nicht, wird überdies heutzutage weiterhin erörtert.
Welcher Aspekt betont wird, muss die Aufgabe à nachdem als Fehlschlag oder Leistung angesehen werden.