EU-Überweisung
EU-Überweisungen im Sinne des nachfolgenden Artikels gibt es seither nicht mehr.
Für die nachfolgende Entwicklung und aktuelle Lage siehe Europäischer Zahlungsraum.
Die EU-Verordnung 2560/2001 enthält folgende Regelungen:
Gleichstellung der Gebühren innerhalb und zwischen der Mitgliedstaaten: Für Überweisungen und elektronische Zahlungsvorgänge darf das Geldinstitut nur Gebühren erheben wie für entsprechende Überweisungen, die es innerhalb des Mitgliedstaates, in dem es niedergelassen ist, tätigt.
Für eine preiskonforme EU-Überweisung war auch die Richtlinie 2007/64/EG relevant, der zufolge die Spesen bei Überweisungen in Euro zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden mussten.
Darüber hinaus konnten die Geldinstitute individuelle Kriterien zur technischen Durchführung festsetzen wie beispielsweise die zwingende Verwendung des Empfängernamens, Anschrift, IBAN, BIC/SWIFT etc.
Deshalb kündigte der europäische Bankensektor 2002 an, bis 2010 den einheitlichen Europäischen Zahlungsraum zu schaffen.
Die Gründung von SEPA führte zur Harmonisierung der Verfahren, Vorschriften und Standards der Zahlungsmittel.
Im Alltag wurde die EU-Überweisung bis zu deren Einstellung durch den Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss am 5. Dezember 2011 zunehmend durch die SEPA-Überweisung ersetzt.
In Österreich erfolgte die Umstellung endgültig per 1. Februar 2014.
Es gibt EU-Überweisungen im Sinnesart des Abschnitts, der folgend ist, seitdem nicht mehr.
Für die folgende Durchführung und gegenwärtige Situation siehe Europäischer Zahlungsraum.
Die EU-Verordnung 2560 / 2001 enthält anschließende Bestimmungen :
Gleichsetzung der Gebührnisse innerhalb und zwischen der Mitgliedstaaten : Für Geldüberweisungen und elektronische Zahlungsgänge darf das Finanzinstitut ausschließlich Gebührnisse verlangen wie für vergleichbare Geldüberweisungen, die es innerhalb des Mitgliedstaates, in dem es eingebürgert ist, tätigt.
Die Verordnung 2007 / 64 / EG war für eine EU-Überweisung, die preiskonform ist, außerdem entscheidend. Der Eg mussten zufolge die Auslagen bei Geldüberweisungen in Euro zwischen Abnehmer und Adressaten aufgeteilt werden.
Die Finanzinstitute konnten des Weiteren spezielle Faktoren zur praktischer Ausführung festlegen wie zum Beispiel die obligatorische Nutzung des Adressatennamens, Wohnanschrift, IBAN, BIC / SWIFT etc.
Der Bankenbereich, der europäisch ist, kündigte deshalb 2002 an, bis 2010 den gleichmäßigen Europäischen Zahlungsraum zu bilden.
Zur Normalisierung der Normen, Bestimmungen und Methoden der Geldmittel führte die Errichtung von SEPA.
Die EU-Überweisung wurde im Mühle maximal bis zu deren Aufgabe durch den Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss am 5. Dezember 2011 vermehrt durch die SEPA-Überweisung ausgetauscht.
Die Umschaltung erfolgte in Österreich abschließend per 1. Februar 2014.