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Grenzfeststellung

OriginalQuelltext

Als Grenzfeststellung werden in der deutschen und österreichischen Katastervermessung bestimmte Verfahren zur Bildung, Vermessung oder Kennzeichnung von Grenzen bezeichnet.

Im nordrhein-westfälischen Kataster wird zwischen festgestellten und nicht festgestellten Grenzen unterschieden.

Ältere Grenzen, die den Anforderungen des heutigen Grenzfeststellungsverfahrens genügen, gelten als festgestellt.

Dies trifft auf die etwa seit dem Ende des 19. Jahrhunderts vermessenen Grenzen zu.

Noch ältere Grenzen sind in der Regel nicht festgestellt, wenn sie nicht zwischenzeitlich im Rahmen einer Vermessung festgestellt wurden.

Sind Grenzen nicht festgestellt, ist auch vom Katasternachweis auszugehen.

Die Kennzeichnung festgestellter Grenzen mit dauerhaften Grenzzeichen ist ein Verwaltungsakt.

Diese Sachverhaltsermittlung, welche Grundlage der Grenzfeststellung ist, wird Grenzermittlung genannt.

Der Begriff Grenzherstellung ist begrifflich unscharf, da Flurstücksgrenzen nicht verschwinden oder verloren gehen können.

Diese Grenzmarken werden im Rahmen der Grenzfeststellung bei Bedarf oder auf Antrag abgemarkt, um den Eigentümern den örtlichen Grenzverlauf zu verdeutlichen.

RewriteUmgeschriebener Text

Gebieterische Verfahrensweisen zur Abmessung, Schaffung oder Kennzeichen von Grenzziehungen werden als Grenzfeststellung in der Katasterabmessung, die deutsch und österreichisch ist, benannt.

Wird im nordrhein-westfälischen Flurbuch zwischen festgestellten und nicht festgestellten Grenzziehungen unterteilt.

Als festgestellt gelten ältere Abgrenzungen. Die Abgrenzungen genügen den Ansprüchen des gegenwärtigen Grenzfeststellungsverfahrens.

Auf die Abgrenzungen, die rund seit dem Schluss des 19. Säkulums vermessen sind, trifft dies zu.

Wenn sie nicht vorübergehend im Zusammenhang einer Abmessung bestimmt wurden, sind derzeit traditionellere Begrenzungen in der Regelmäßigkeit nicht erfasst.

Sind Begrenzungen nicht ermittelt, ist ebenso vom Katasterbeleg auszugehen.

Ein Verwaltungsakt ist die Markierung festgestellter Grenzziehungen mit dauernden Grenzkennzeichen.

Grenzermittlung bezeichnet wird diese Sachverhaltsfeststellung. Die Sachverhaltsfeststellung ist Basis der Grenzfeststellung.

Da Flurstücksgrenzlinien nicht weggehen oder preisgegeben weggehen können, ist der Ausdruck Grenzfeststellung begriffsmäßig undeutlich.

Im Zusammenhang der Grenzfeststellung bei Erfordernis oder auf Antragstellung abgesteckt, um den Besitzern den lokalen Grenzverlauf zu veranschaulichen werden diese Grenzmarken.