Kursächsische Postmeilensäule Bad Brambach
Die denkmalgeschützte kursächsische Postmeilensäule Bad Brambach gehört zu den kursächsischen Postmeilensäulen, die im Auftrag des Kurfürsten Friedrich August I. von Sachsen durch den Land- und Grenzkommissar Adam Friedrich Zürner in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts im Kurfürstentum Sachsen errichtet worden sind, nachdem dieser mit einem sogenannten Geometrischen Wagen die Post- und Heerstraßen im Kurfürstentum Sachsen neu vermessen und eine topographische Landesaufnahme durchgeführt hat, deren Ergebnis in zahlreichen detaillierten Ämterkarten und zugehörigen Beschreibungen festgehalten worden sind.
Er befindet sich im Ortsteil Rohrbach an der Ecke Grenzweg/Wiesengrund an der Alten Egerer Poststraße in der vogtländischen Gemeinde Bad Brambach im Vogtlandkreis in Sachsen.
Über den früheren Verlauf der Straße gibt es im Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden entsprechende Archivalien aus der Zeit der Aufstellung des Viertelmeilensteines in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Der kursächsische Viertelmeilenstein trägt auf der Vorder- und auf der Rückseite die Jahreszahl 1725 und die Reihennummer Nr. 81 sowie das ineinander verschlungene Monogramm A R für den sächsischen Kurfürsten und polnischen König August den Starken.
Der Stein besteht aus Granit und befand sich 20¼ Meilen von der Residenzstadt Dresden entfernt an der Poststraße nach Eger im Königreich Böhmen.
Doch kam die Gemeindeverwaltung von Bad Brambach dem Wunsch der Nachbargemeinde Rohrbach um freiwillige Abgabe des Viertelmeilensteines zunächst nicht nach.
So wandten sich die Gemeindevertreter von Rohrbach an die Abteilung Volksbildung beim Rat des Kreises Oelsnitz, die als untere Naturschutzbehörde für die Klärung derartiger Streitfragen zuständig war.
Dort empfahl man eine Belassung des Steines in Bad Brambach, weil er dort von zahlreichen Kurgästen betrachtet werden könne, was in Rohrbach, das ziemlich abseits liegt, nicht der Fall sein würde.
In die Auseinandersetzungen wurde daraufhin auch der Beauftragte des damaligen Landesamtes für Denkmalpflege in Dresden, Dr. Langer, einbezogen.
Die Gemeinde Rohrbach bestand weiterhin massiv auf die Rückführung des Viertelmeilensteines und setzte den Gemeinderat von Bad Brambach davon in Kenntnis, dass der Stein am 9. Dezember 1950 dort abgeholt werden wird, was daraufhin auch geschah.
Der denkmalgeschützte kursächsische Meilenstein Bad Brambach gehört zu den kursächsischen Meilensteinen, die im Bestimmung des Kurfürsten Friedrich August I. von Sachsen durch den Landkommissar und Grenzkommissar Adam Friedrich Zürner in der 1. Hälfte des 18. Säkulums im Kurfürstentum Sachsen erbaut worden sind, nachdem dieser mit einem sogenannten Geometrischen Fahrzeug die Poststraßen und Heerstraßen im Kurfürstentum Sachsen frisch ermessen und eine topographische Staatenaufnahme vorgenommen hat, deren Resultat in massenhaften kundigen Verwaltungskarten und entsprechenden Darlegungen aufgenommen worden sind.
Im Stadtteil Rohrbach an der Ecke Grenzweg / Wiesengrund an der Alten Egerer Poststraße in der Kommune, die vogtländisch ist, Bad Brambach im Vogtlandkreis in Sachsen befindet er sich.
Es gibt über den zeitligeren Ablauf der Straße im Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden diesbezügliche Archivmaterialien aus dem Zeitraum der Anordnung des Viertelmeilensteines in der Hälfte, die 1. ist, des Säkulums, das 18. ist.
Die Jahrzahl 1725 und die Reihennummer Nr. 81 als auch das Namenszeichen, das ineinander verschlungen ist, A R für den Kurfürsten, der sächsisch ist, und polnischen Monarchen August den Starken trägt der Viertelmarkstein, der kursächsisch ist, auf dem Vorderteil und auf der Hinterseite.
Aus Granit besteht der Felsblock und der Felsblock befand sich 20¼ Landmeilen von der Residenzstadt Dresden abgelegen an der Poststraße nach Eger im Königreich Böhmen.
Die Kommuneverwaltung von Bad Brambach kam doch dem Willen der Nachbarkommune Rohrbach um gutwillige Ausgabe des Viertelmeilensteines zuerst nicht nach.
Die Kommunevertreter von Rohrbach wandten sich so an die Sektion Volksausbildung beim Kreis des Kreises Oelsnitz. Die Volksausbildung war als untere Naturschutzverwaltung für die Lösung derartiger Streitfälle verantwortlich.
Ebenda empfahl man eine Belassung des Gesteins in Bad Brambach, weil er ebenda von unzähligen Kurgästen angesehen werden könne, was in Rohrbach, das relativ abgelegen liegt, nicht die Falle sein würde.
Der Unterhändler des einstigen Landesamtes für Denkmalpflege in Dresden, Dr. Langer wurde in die Streitereien daraufhin ebenfalls eingebunden.
Die Stadt Rohrbach bestand noch stark auf die Rückschaffung des Viertelmeilensteines und setzte das Gemeindeparlament von Bad Brambach davon in Kenntnisstand, dass das Gestein am 9. Dezember 1950 ebenda mitgenommen werden wird, was daraufhin ebenfalls geschah.