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Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte

OriginalQuelltext

Sie wurde zuletzt im Jahr 2007 über die Änderungsrichtlinie 2007/47/EG in großen Teilen modifiziert.

Diese Änderungen wurden am 21. März 2010 in der EU national rechtswirksam.

Am 25. Mai 2017 ist die neue Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte in Kraft getreten.

Diese wird auch als Medical Device Regulation bezeichnet und ist ohne Umsetzung in nationale Gesetze gültig.

Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren hat sie die Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG zu dem 25. Mai 2021 ersetzt.

Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder anderen Gegenstände, einschließlich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinprodukts eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen für folgende Zwecke bestimmt sind:

Aktive implantierbare medizinische Geräte unterliegen als Medizinprodukte der Richtlinie 90/385/EWG

In-vitro-Diagnostika unterliegen als Medizinprodukte der Richtlinie 98/79/EG

Die Pflichten der Benannten Stelle sind in Anhang XI der Richtlinie 93/42/EWG genannt.

Die jeweiligen nationalen Umsetzungen der Änderungsrichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten mussten bis zu dem 21. Dezember 2008 erfolgen.

RewriteUmgeschriebener Text

Schließlich im Jahr 2007 über die Änderungsrichtlinie 2007 / 47 / EG in weiten Punkten abgeändert wurde sie.

Am 21. März 2010 wurden diese Veränderungen in der EU staatlich rechtsgültig.

Die neuartige Bestimmung 2017 / 745 ist am 25. Mai 2017 über Medizinfabrikate in Kraft getreten.

Außerdem als Medical Device Regulation genannt wird diese und diese ist ohne Ausführung in staatliche Vorschriften wirksam.

Sie hat mit einer Übergangsdauer von drei Kalenderjahren die Medizinprodukterichtlinie 93 / 42 / EWG zu dem Mai, der 25. ist, 2021 ausgetauscht.

Medizinwerke im Zweck der Vorschrift sind alle individuell oder untereinander zusammenhängend verwendeten Geräte, Apparaturen, Einrichtungen, Materialien oder anderen Sachen, einschließlich der für ein fehlerfreies Arbeiten des Medizinartikels eingesetzten Softwareanwendung, die vom Produzenten zur Einsatz für Personen für darauffolgende Ziele vorgesehen sind :

Der Vorgabe 90 / 385 unterliegen aktive implantierbare ärztliche Anlagen als Heilkundeprodukte / EWG.

Der Verordnung 98 / 79 unterliegen In-vitro-Diagnostika als Medizinwaren / EG.

In Anhang XI der Richtlinie 93 / 42 / EWG angeführt sind die Verpflichtungen der Benannten Anstellung.

Maximal bis zu dem Dezember, der 21. ist, 2008 stattfinden mussten die gelegentlichen staatlichen Durchführungen der Änderungsrichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten.